Solarpark
Benzenloch
Energie aus Neustadt - für Neustadt.
Der Solarpark Benzenloch ist eines der größten Photovoltaikprojekte der Region und ein zentraler Baustein der Energiewende in Neustadt an der Weinstraße. Auf einer Fläche von rund 24 Hektar entsteht eine moderne Freiflächenanlage, die künftig klimafreundlichen Strom für die Region liefert.
Geplant ist eine installierte Leistung von rund 26,859 MWp mit einer jährlichen Stromproduktion von etwa 28.000 MWh. Damit können rechnerisch rund 7.000 Haushalte mit sauberer Energie versorgt werden. Insgesamt werden dafür 42.606 Solarmodule verbaut.
Das Projekt wird von der Solarpark Benzenloch GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Stadtwerke Neustadt, umgesetzt und steht für regionale Verantwortung, Versorgungssicherheit und nachhaltige Wertschöpfung vor Ort.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verbindung von Energiewende und Naturschutz: Begleitende ökologische Maßnahmen, darunter neue Lebensräume für geschützte Vogelarten wie den Kiebitz, sind fester Bestandteil des Projekts.
Zudem können sich Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Bürgerbeteiligung über ein Nachrangdarlehen finanziell am Projekt beteiligen und so direkt von der regionalen Energiewende profitieren.
Das wichtigste in Kürze:
- 24 Hektar Projektfläche
- 26,859 MWp Leistung
- ca. 28.000 MWh Jahresertrag
- 42.606 PV-Module
- Versorgung von ca. 7.000 Haushalten
- Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen
- Kombination aus Energieerzeugung & Naturschutz
Regional investieren und Zukunft mitgestalten
Stand 08.09.: Zeichnung beendet! Wir bedanken uns herzlich bei allen, die sich beteiligt haben – und sind besonders stolz auf unsere Bestandskundinnen und Bestandskunden und dankbar für ihre langjährige Treue und Loyalität.
- Beteiligungsform: Nachrangdarlehen
- Gesamtvolumen: 1,6 Mio. €
- Mindestbetrag: 500 €
- Zeichnung: ausschließlich in 500-€-Schritten
- Maximalbetrag: 15.000 €
- Verzinsung: 4,5 %
- Zinsauszahlung: jährlich
- Laufzeit: 10 Jahre
- Teilnahme: Das Angebot richtet sich zunächst an Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Neustadt mit einem aktiven Stromvertrag mit Lieferbeginn spätestens am 01.01.2026.
- Zeichnung: ausschließlich online über die Plattform
- Start: am Montag, den 07.09.2026 um 10:00 Uhr
- Ende: sobald das Gesamtvolumen von 1,6 Mio. € vollständig gezeichnet ist
FAQ zur Bürgerbeteiligung
Wer darf sich beteiligen?
Das Angebot richtet sich zunächst an Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Neustadt mit einem aktiven Stromvertrag mit Lieferbeginn spätestens am 01.01.2026.
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Ein Nachrangdarlehen ist ein Darlehen, bei dem die Rückzahlung im Insolvenzfall gegenüber bestimmten anderen Gläubigern nachrangig behandelt wird. Die Beteiligung ist daher nicht mit einem klassischen Spar- oder Tagesgeldkonto gleichzusetzen. Die konkreten rechtlichen Bedingungen und Risiken ergeben sich aus den Vertragsunterlagen und den Informationen auf der Beteiligungsplattform.
Ich habe meinen Stromvertrag erst 2026 abgeschlossen. Kann ich trotzdem teilnehmen?
Für diese konkrete Beteiligung leider nein. Teilnahmeberechtigt sind Stromkunden mit einem aktiven Stromvertrag mit Lieferbeginn spätestens am 01.01.2026. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Newsletter zu abonnieren und wir informieren alle Interessenten auf diesem Weg, sobald ein neues Beteiligungsprojekt beginnt.
Können sich auch Unternehmen beteiligen?
Nein. Die Beteiligung ist ausschließlich für natürliche Personen vorgesehen.
Kann ich mehrfach zeichnen?
Ein Kunde kann sich mehrmals bzw. in mehreren Teilbeträgen beteiligen, sofern die Summe aller Zeichnungen insgesamt 15.000 Euro nicht überschreitet. Voraussetzung ist, dass bei der Zeichnung die SWN-Kundennummer aus dem Stromvertrag angegeben wird. Eine Beteiligung über den Höchstbetrag von 15.000 Euro hinaus ist nicht möglich.
Wie wird die Beteiligung verzinst?
Die Verzinsung beträgt 4,5 % pro Jahr. Die Zinsen werden jährlich ausgezahlt. Wichtig: Sollte der Stromvertrag allerdings während der 10-Jahres-Laufzeit gekündigt werden, wird ein reduzierter Zins in Höhe von 3,0% ab dem nächstmöglichen Zinsausschüttungstermin angewendet.
Wann startet die Beteiligung?
Am Montag, den 07.09.2026 um 10:00 Uhr
Wo kann ich zeichnen?
Ausschließlich online über die Beteiligungsplattform. Der Einstieg erfolgt hier auf dieser Seite ab am Montag, den 07.09.2026 um 10:00 Uhr. Dort wird zum Start der Link zur Beteiligungsplattform freigeschaltet. Auch auf der SWN-Website und über die Presse wird entsprechend informiert.
Wo finde ich meine Kundennummer?
Die SWN Kundennummer finden Sie auf Ihrer letzten Endabrechnung. Hilfestellungen gibt es auch im SWN Rechnungserklärer unter www.swneustadt.de/rechnungserklaerer
Kann ich vor Ort im Kundencenter zeichnen?
Die Zeichnung erfolgt vorrangig ausschließlich online über die Beteiligungsplattform. Diese leitet sie per Mail und per Anweisungen auf dem Bildschirm transparent durch den gesamten Zeichnungsprozess. Sofern Sie dennoch Fragen haben und Unterstützung bei der Eingabe benötigen, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserem Service-Team und halten Sie Ihre persönlichen Unterlagen zur Zeichnung bereit.
Kann ich den Betrag über mein SWN-Kundenkonto verrechnen lassen?
Nein. Eine Zahlung durch Verrechnung mit einer Stromabrechnung, eine direkte Verbuchung über ein Kundenkonto oder eine Barzahlung ist nicht möglich.
Wie schnell muss ich bezahlen?
Nach erfolgter Zeichnung beträgt das Zahlungsziel 10 Bankarbeitstage.
Muss ich etwas bei der Zahlung berücksichtigen?
Alle Hinweise zur Überweisung finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihren Namen und Ihre Zeichnungsnummer bzw. Vertragsnummer der Beteiligungsplattform im Verwendungszweck an.
Wichtig: Verwenden Sie hierfür nicht Ihre SWN-Kundennummer und nicht die Stadtwerke-Bankverbindung. Die SWN-Kundennummer dient ausschließlich zur Authentifizierung bzw. zum Abgleich Ihrer Berechtigung innerhalb des Zeichnungsprozesses und ist nicht das Zuordnungsmerkmal für Ihre Zahlung.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zahle?
Es erfolgt eine entsprechende Zahlungserinnerung mit der Zahlungsfrist von 5 Bankarbeitstagen. Wenn auch nach Ablauf der vorgesehenen Fristen kein Zahlungseingang festgestellt werden kann, tritt die Stadtwerke vom Vertrag zurück und das Beteiligungsvolumen wird wieder freigegeben. In diesem Fall erhält die betreffende Person einen entsprechenden Hinweis per E-Mail.
Warum wird im Zeichnungsprozess nach meinen Kenntnissen, Erfahrungen, meiner Ausbildung und meinem Beruf gefragt? Muss ich diese Angaben machen?
Im Rahmen des Zeichnungsprozesses werden Sie nach Ihren Kenntnissen und Erfahrungen mit bestimmten Finanzanlagen sowie nach Angaben zu Ausbildung und Beruf gefragt. Hintergrund ist eine gesetzliche Verpflichtung nach § 16 Abs. 2 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).
Die Abfrage selbst ist verpflichtend vorgesehen, die Erteilung der persönlichen Angaben ist jedoch freiwillig. Sie sind daher nicht verpflichtet, die entsprechenden Informationen anzugeben.
Wenn Sie die Angaben nicht machen, kann keine Beurteilung vorgenommen werden, ob die angebotene Finanzanlage aufgrund Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen für Sie angemessen ist. Die Zeichnung ist dadurch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die entsprechenden Hinweise und Risikoinformationen sind vor einer Zeichnung sorgfältig zu lesen.
Was passiert, wenn ich meinen Stromliefervertrag mit den Stadtwerken während der zehnjährigen Laufzeit kündige?
Die Kündigung des Stromliefervertrags hat keinen Einfluss auf die Laufzeit des Nachrangdarlehens. Die Beteiligung besteht grundsätzlich bis zum Ende der vereinbarten zehnjährigen Laufzeit fort. Allerdings reduziert sich der Zinssatz ab dem nächstmöglichen vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt von 4,5 % p. a. auf 3,0 % p. a. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den maßgeblichen Vertragsunterlagen.
Was passiert, wenn die 1,6 Mio. € erreicht sind?
Die Beteiligungsplattform für dieses Projekt wird bei vollständig erreichtem Zeichnungsvolumen automatisch geschlossen. Eine weitere Zeichnung ist dann nicht mehr möglich.
Was bedeutet die Interessensbekundung / der Newsletter?
Wer aktuell nicht zeichnungsberechtigt ist oder die Beteiligung verpasst, kann sich für den Newsletter zur Bürgerbeteiligung anmelden. Über diesen informieren die Stadtwerke über weitere Beteiligungsmöglichkeiten, sobald diese in Planung sind.
Das kann auch dann relevant sein, wenn das aktuelle Beteiligungsvolumen zunächst vollständig ausgeschöpft ist und später durch nicht zustande gekommene Zeichnungen wieder Beträge frei werden.
Kann ich mich auf eine Warteliste setzen lassen?
Die Interessensbekundung über den Newsletter erfüllt praktisch diese Funktion: Interessierte erhalten Informationen, sobald neue Beteiligungsmöglichkeiten entstehen.
Eine automatische Reservierung eines Beteiligungsbetrags ist damit allerdings nicht verbunden.
Was passiert mit meinen persönlichen Daten?
Die Beteiligungsplattform wird durch eueco bereitgestellt. Die Stadtwerke legen besonderen Wert auf eine sichere Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten. Innerhalb der Stadtwerke erhalten nur entsprechend berechtigte Mitarbeitende Zugriff auf die für die Bearbeitung erforderlichen Daten.
Werden meine Daten für Werbung oder andere Zwecke verwendet?
Die Daten werden ausschließlich zur Verwaltung und Bearbeitung des Beteiligungsprozesses verwendet. Das Nutzungsverhalten auf der Plattform wird lediglich zu technischen Zwecken in aggregierter Form ausgewertet, beispielsweise Seitenaufrufe, Nutzerzahlen, Klicks und Anmeldezahlen. Hinweise dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Plattform.
Was muss ich tun, wenn ich eine E-Mail nicht erhalten habe?
Die Daten werden ausschließlich zur Verwaltung und Bearbeitung des Beteiligungsprozesses verwendet. Das Nutzungsverhalten auf der Plattform wird lediglich zu technischen Zwecken in aggregierter Form ausgewertet, beispielsweise Seitenaufrufe, Nutzerzahlen, Klicks und Anmeldezahlen. Hinweise dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Plattform.
Was mache ich bei technischen Problemen?
Bei technischen Störungen oder Fehlermeldungen bitte zunächst etwas Geduld haben.
eueco verfügt über entsprechende Überwachungs- und Alarmfunktionen und arbeitet bei technischen Problemen grundsätzlich zeitnah an der Behebung. Für die Plattform ist eine Servererreichbarkeit von 99 % vorgesehen.
Bei darüber hinausgehenden Ausfällen, beispielsweise aufgrund höherer Gewalt oder allgemeiner Strom- bzw. Internetstörungen, können auch die Stadtwerke keinen unmittelbaren Einfluss nehmen.
Wo bekomme ich Hilfe?
Kundenservice, Telefon: 06321 402-271, E-Mail: buergerbeteiligung@swneustadt.de
In der Regel erfolgt eine Antwort innerhalb von 24 Stunden. Bei dringenden Anliegen empfehlen wir den telefonischen Kontakt während der Öffnungszeiten.
Gemeinsam für eine nachhaltige Energiezukunft
Nachhaltige Energie für unsere Stadt
Die geplante Photovoltaikanlage unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und trägt aktiv zur klimafreundlichen Stromversorgung in Neustadt an der Weinstraße bei.
Bürgernahe Planung und Mitgestaltung
Mehr Sicherheit durch regionale Energieerzeugung
Langfristiger Nutzen für alle
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Wer aktuell nicht zeichnungsberechtigt ist oder die Beteiligung verpasst, kann sich für den Newsletter zur Bürgerbeteiligung anmelden. Über diesen informieren die Stadtwerke über weitere Beteiligungsmöglichkeiten, sobald diese in Planung sind.
Das kann auch dann relevant sein, wenn das aktuelle Beteiligungsvolumen zunächst vollständig ausgeschöpft ist und später durch nicht zustande gekommene Zeichnungen wieder Beträge frei werden.




